top of page

Möchten Sie, dass von dem, was Sie in Ihrem Leben geschaffen haben, etwas Beständiges bleibt, etwas das über Ihre eigene Lebenszeit hinaus Gutes bewirkt?

Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Immer mehr Menschen in Deutschland gehen im positven Sinne „stiften“ und stellen ihr privates Vermögen in den Dienst einer guten Sache. Dies sichert die notwendige Unterstützung auf vielen Gebieten, in denen öffentliche Mittel knapper werden oder gar nicht zur Verfügung stehen.

 

Zuwendungen an eine Stiftung von Todes wegen (Erbschaft) bzw. unter Lebenden (Schenkung), lösen grundsätzlich Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer aus. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftungen sind von Erbschafts - oder Schenkungsteuer befreit.

 

Dieser Vorteil kann grundsätzlich auch noch vom Erben oder Beschenkten geltend gemacht werden, soweit durch Schenkung oder Erbschaft erworbene Gegenstände innerhalb von 24 Monaten einer gemeinnützigen Stiftung zugewendet werden. Wird die Regelung in Anspruch genommen, schließt dies jedoch den gleichzeitigen Spendenabzug nach Einkommens-steuer aus.

Cormorant Garamond is a classic font with a 

Depositphoto 194841590ds Eiche_bearbeitet_edited.jpg

Mit einem Testament können Sie nahestehenden Menschen das weitergeben, was Ihnen wichtig ist und gemeinnützige Organisationen wie die Sinn statt Sucht Kinder- und Jugendstiftung mitbedenken – um auch über das eigene Dasein hinaus unsere Gesellschaft mit guten Werten weiter mitzugestalten.

Wenn Sie Interesse haben, dann nehmen Sie mit unserem Stiftungsvorsitzenden Pastor Heinz Ulrich  Kontakt auf.

bottom of page